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Papierklebeband (1 Rolle)
Das CREATE! Papierklebeband bietet optimalen Halt für die Holzverarbeitung. Es haftet stark genug, um eine ausreichende Festigkeit zu gewährleisten, aber seine Klebekraft ist so abgestimmt, dass beim Entfernen des Klebebands keine Holzfasern herausgezogen werden.
Dank der optimalen Haftung eignet sich das Klebeband hervorragend zum Verleimen von Gehrungen, wobei es als „Scharnier“ fungiert. Nach dem vollständigen Aushärten des Leims lässt sich das Klebeband rückstandslos entfernen.
Zusätzlich wird das Klebeband oft verwendet, um gleichbleibende Teile mit Hilfe eines Bündigfräsers und einer Schablone herzustellen. Anstatt die Schablone mit doppelseitigem Klebeband auf das zu kopierende Holzstück zu kleben, wird nun das Papierklebeband sowohl auf der Schablone als auch auf dem Holzstück befestigt. Im nächsten Schritt tropft man etwas Sekundenkleber auf das Klebeband und verklebt es mit dem Holzstück.
Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass doppelseitiges Klebeband die Holzfasern herausreißen könnte, und der direkte Auftrag von Sekundenkleber das Holz ebenfalls beschädigen würde. Das Papierklebeband schützt jedoch das Holz, und dank der optimalen Haftung werden die Fasern beim Trennen der Schablone vom Holzstück nicht herausgerissen.
Merkmale im Überblick:
Optimale Klebekraft
Flexibel und passt sich dem Untergrund an
50 mm breit und 50 m lang
Hersteller: Old Fox GmbH, Industriestraße 5, 87734 Benningen
Die Old Fox GmbH, Industriestraße 5, 87734 Benningen, ist der Inhaber der Marke "CREATE!".
Tape ist Tape. Gut geeignet, um beim Sägen und Bohren Ausrisse zu vermeiden.
A
Anonym
Einfach nur aller
Einfach nur aller beste!!
C
Carsten H.
Ist praktisch
Ist praktisch, klebt wenn es kleben soll, lässt sich aber auch leicht ablösen, wenn es nicht mehr benötigt wird. Würde ich auch wieder kaufen.
D
Dieter R.
Funktioniert gut
Funktioniert gut, hat auch beim Überstreichen keine Beize eingezogen.
Lässt sich gut abreisen und hat doch eine sehr gute Klebkraft. Das Band kann man danach wieder gut abziehen. Ich finde es aber trotzdem zu teuer, wenn ich das mit vergleichbaren Klebebändern vergleiche.
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt
der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen
kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung
des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer
Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das
Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und
Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren –
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